Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Dienstleistungen
FoodChain ID Testing GmbH
- Geltungsbereich
- Alle Prüfdienstleistungen (nachfolgend: „Leistungen“) bzw. Dienstleistungsangebote (nachfolgend: „Angebote“) und alle sich daraus ergebenden vertraglichen Beziehungen zwischen der FoodChain ID Testing GmbH (nachfolgend: „FoodChain ID“) und derjenigen natürlichen/juristischen Person, von der sie den Auftrag erhalten hat (nachfolgend: „Auftraggeber“), unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“).
- Abweichende Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens FoodChain ID verbindlich.
- Auftragserteilung und -durchführung
- FoodChain ID erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt gemäß den im Angebot definierten und vom Auftraggeber durch Auftragserteilung bestätigten Prüfverfahren oder gemäß den spezifischen Vorgaben des Auftraggebers, sofern diese von FoodChain ID für angemessen erachtet und bestätigt werden. Bei Fehlen eines Angebots und sonstiger spezifischer Auftraggeberanweisungen kann der Auftrag nach Ermessen der FoodChain ID durchgeführt oder auch abgelehnt werden.
- Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber kann schriftlich, telefonisch oder durch Zusendung der Probe(n) erfolgen. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn FoodChain ID ihn schriftlich bzw. mündlich akzeptiert. Nach Auftragserteilung geäußerte Änderungs- bzw. Anpassungswünsche können Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit und die Kosten haben. Der Vertrag gilt mit der Auftragsbestätigung als angenommen.
- FoodChain ID ist berechtigt, die beauftragten Leistungen nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise einem Unterauftragnehmer zu übertragen. Der Auftraggeber ermächtigt FoodChain ID durch seine Zustimmung, dem Unterauftragnehmer alle für die Erfüllung der übertragenen Leistungen erforderlichen Informationen offenzulegen.
- FoodChain ID wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Prüfberichterstellung notwendigen Auskünfte vertraulich und neutral einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Sofern erforderlich, hat der Auftraggeber FoodChain ID hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
- Der Auftraggeber ermächtigt FoodChain ID, Prüfberichte an Dritte weiterzugeben, sofern dies so vom Auftraggeber beauftragt wurde oder sich dies nach Ermessen der FoodChain ID stillschweigend aus den Umständen oder der Verkehrs- bzw. Handelspraxis ergibt.
- Bearbeitungszeiten
- In Angeboten angegebene „Standardanalysezeiten“ gelten ab dem Zeitpunkt des Probeneingangs im Labor, dienen jedoch nur als Orientierung und sind keine verbindlichen Zusagen
- Verbindliche Terminzusagen können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Im Falle der Vereinbarung einer Frist (Zeitspanne) zur Ablieferung der Leistung beginnt diese mit Eingang der Probe(n) im Labor bzw. im Falle einer nicht an einer Probe durchzuführenden Leistung mit Auftragserteilung. Die Einhaltung der Frist bzw. eines definierten Termins setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß 4.1 voraus.
- Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Proben, Informationen, Anweisungen und Dokumente rechtzeitig FoodChain ID überlassen werden, damit FoodChain ID die geforderten Leistungen vertragsgemäß erbringen kann.
- Die Kosten und Risiken der Probenanlieferung sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern keine Vereinbarung zur Abholung durch FoodChain ID besteht. Versendet der Auftraggeber die Proben, hat deren Verpackung sachgemäß und unter Berücksichtigung gegebenenfalls von FoodChain ID erteilter Anweisungen zu erfolgen.
- Der Auftraggeber hat die Bestimmungen über Information, Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Entsorgung von Sondermüll und Gefahrstoffen einzuhalten. FoodChain ID ist im Voraus auf bekannte Gefahren oder Risiken hinzuweisen, die sich aus dem Auftrag ergeben können. Dazu zählen u.a. radioaktive, toxische, explosive oder anderweitig schädliche bzw. umweltbeeinträchtigende Bestandteile; insoweit haftet der Auftraggeber für jedwede Schäden, die durch gefährliche Eigenschaften des Probenmaterials verursacht werden. Entstehen FoodChain ID durch ihm vom Auftraggeber überlassene Proben Kosten für die sachgemäße Entsorgung von Gefahrstoffen und Sondermüll, hat der Auftraggeber diese zu tragen, unabhängig davon, ob die Notwendigkeit hierfür bereits vor Auftragserteilung bekannt war oder nich
- Arbeitsergebnisse und Urheberrechtsschutz
- Alle in Prüfberichten gemachten Angaben leiten sich aus den Resultaten der Prüfverfahren ab, die gemäß den Vorgaben, Methoden bzw. Anweisungen gemäß Ziffer 2.1 angewandt wurden, und/oder aus der Beurteilung solcher Resultate auf der Basis von technischen Standards, Handelspraktiken oder anderen Umständen, die nach Einschätzung der FoodChain ID zu beachten sind.
- Prüfberichte beziehen sich – sofern nicht explizit eine repräsentative Probennahme gemäß einer für den jeweiligen Untersuchungszweck geltenden EU-Verordnung oder nationalen Regelung erfolgte – ausschließlich auf die jeweils spezifizierten Proben und treffen keine Aussagen über den Rest der Partie bzw. Lieferung, aus der die Proben entnommen wurden. Prüfberichte geben ausschließlich die zum Untersuchungszeitpunkt gemäß dem beauftragten Leistungsumfang festgestellten Ergebnisse bzw. Beurteilungen wieder. FoodChain ID ist nicht verpflichtet, auf Fakten oder Aspekte hinzuweisen oder Berichte darüber zu erstellen, die nicht im Umfang der beauftragten Leistungen, Untersuchungen bzw. Verfahren enthalten sind.
- FoodChain ID stellt Prüfberichte elektronisch zur Verfügung, sofern der Auftraggeber nicht explizit eine Übermittlung in gedruckter und unterzeichneter Form wünscht. Die inhaltliche Verantwortung der FoodChain ID endet mit dem Beginn des Übermittlungsvorgangs. Eine Verfälschung dieser Ergebnisse durch Dritte außerhalb der Zugriffsbereiche der FoodChain ID begründet keine Haftung der FoodChain ID. Die Regelung in Nr. 10 bleibt unberührt. Elektronisch zur Verfügung gestellte Prüfberichte sind auch ohne Unterschrift gültig.
- FoodChain ID behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese dafür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die vertragsgemäß erstellten Prüfberichte bzw. Beurteilungen mit allen Berechnungen, Tabellen, Bildern und sonstigen Details nur für den vereinbarungsgemäß vorbestimmten Zweck verwenden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sie ohne Zustimmung der FoodChain ID zu verändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen oder nur auszugsweise zu verwenden. Dies gilt ebenfalls für Angebote, Prospekte, Kataloge, Markenzeichen oder sonstige Unternehmensdokumente bzw. –zeichen. Eine Weitergabe von Prüfberichten bzw. Beurteilungen an Ämter oder andere öffentliche Institutionen ist zulässig, sofern und soweit der Vertragszweck dies erfordert.
- FoodChain ID behält sich seine Rechte an allen Prüfmethoden, Geräten und/oder Ausstattungen vor, die es selbst entwickelt, sofern diese nicht im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Leistungserbringung ausschließlich für den Auftraggeber entwickelt wurden.
- Geheimhaltung Der Auftraggeber und FoodChain ID verpflichten sich, die gegenseitig offengelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzureichen sowie nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Informationen, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhalten oder gewonnen wurden, werden von FoodChain ID vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren FoodChain ID bereits bekannt oder sie sind FoodChain ID von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden. FoodChain ID ist befugt, Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu betriebsinternen Zwecken statistisch auszuwerten.
- Eigentumsrechte an und Lagerung von Proben Alle Proben gehen mit dem Eingang bei FoodChain ID in deren Eigentum über. Rückstellproben werden für einen Zeitraum von 6 Monaten verwahrt, sofern es sich nicht um kühlpflichtige Proben handelt oder Proben mit eingeschränkter Lagerfähigkeit, bzw. sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und FoodChain ID getroffen wurde. Nach Ablauf dieser Frist werden die Proben – sofern der Auftraggeber keine Rücksendung wünscht – entsorgt, wobei zeitgleich die Verantwortlichkeit der FoodChain ID für die Proben erlischt. Wünscht der Auftraggeber eine Rücksendung der Proben, hat er eine Handling- und Frachtgebühr zu entrichten und die Kosten der Rücksendung zu tragen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Vorfeld der Auftragserteilung keine spezifischen Preisvereinbarungen getroffen wurden, werden dem Auftraggeber die aktuell gültigen Standardsätze der FoodChain ID berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. FoodChain ID behält sich vor, Verpackungs- und Transportkosten für den Versand von Probengefäßen oder sonstigen Hilfsmitteln gesondert in Rechnung zu stellen.
- Das Erstellen der Prüfberichte wird gesondert in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen an bereits erteilten Aufträgen sowie Änderungen bzw. Neuausstellungen von Rechnungen auf Auftraggeberwunsch werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Zollabwicklung obliegt dem Auftraggeber. Besteht der Auftraggeber auf einer Abwicklung durch FoodChain ID bzw. einen von FoodChain ID beauftragten Broker, so hat der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten zuzüglich einer dem Aufwand angemessenen Verwaltungsgebühr zu tragen.
- Zu Kosten für die Lagerung und Rücksendung von Proben siehe Nr. 7, zu Kosten für die Entsorgung von Gefahrstoffen und Sondermüll siehe Nr. 4.3.
- Der Auftraggeber hat die Zahlung für alle ordnungsgemäß berechneten Entgelte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb der eventuell auf der Rechnung angegebenen Frist an FoodChain ID zu leisten. Sämtliche Rechnungen sind rein netto, ohne Abzüge von Kommissionen oder anderen Kosten. Im Falle einer Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde sämtliche Bankgebühren, sowie länderspezifische Steuern, die im Land des Kunden anfallen. Jegliche sich auf eine Rechnung beziehende Rüge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt geltend zu machen. Falls der Auftraggeber die Richtigkeit eines Untersuchungsergebnisses in Zweifel zieht, ist er dadurch nicht zur Zurückhaltung der Zahlung berechtigt, sofern nicht die Fehlerhaftigkeit des Untersuchungsergebnisses und auch daraus resultierende Gegenansprüche des Auftraggebers unstreitig, durch FoodChain ID akzeptiert oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, behält FoodChain ID sich vor, Mahngebühren zu erheben. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen ist FoodChain ID darüber hinaus berechtigt, alle Zahlungsforderungen sofort fällig zu stellen.
- Gegen Ansprüche der FoodChain ID kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Auftraggeber unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Einstellung oder Beendigung von Leistungen FoodChain ID ist ohne eigene Haftung zur sofortigen oder dauerhaften Leistungseinstellung, fristlosen Kündigung sowie Auftragsablehnung berechtigt, wenn der Auftraggeber die sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten trotz entsprechender Abmahnung auch nach 14-tägiger Frist nicht erfüllt, und/oder im Falle einer Zahlungseinstellung, Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Zwangsverwaltung auf Seiten des Auftraggebers. Die Regelung Nr. 10 bleibt dadurch unberührt. FoodChain ID steht eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu.
- Haftung und Garantie
- FoodChain ID ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung ab.
- Die auf Basis der FoodChain ID vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und/oder Proben erstellten Prüfberichte dienen ausschließlich dem Nutzen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Schlüsse eigenverantwortlich aus den Prüfberichten zu ziehen. Weder FoodChain ID noch seine Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer sind gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten verantwortlich für jegliche Art von Handlungen, welche basierend auf Schlüssen aus Prüfberichten getroffen oder unterlassen wurden, sowie für fehlerhafte Untersuchungen, die auf vom Auftraggeber übermittelten falschen, unvollständigen, unklaren oder irreführenden Informationen beruhen.
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FoodChain ID, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FoodChain ID nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FoodChain ID, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Im Falle von Schadensersatzansprüchen hat der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies schriftlich gegenüber FoodChain ID anzuzeigen. Ansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Gerichtsstand
- Auf Verträge zwischen FoodChain ID und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
- Der Gerichtsstand ist Augsburg.
- Datenschutz, Geheimhaltung
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass FoodChain ID die Daten des Auftraggebers und einzelner Aufträge unter Einhaltung der seit 25.05.2018 geltenden DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) zum Zwecke der Kundenverwaltung und Akquise, Terminverwaltung, Vertragsabwicklung, Serviceabwicklung, Fakturierung des Zahlungsverkehrs mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert. Die Daten werden an Dritte nur nach einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber weitergegeben. Es gelten die unter Artikel 13 der DSGVO geforderten Angaben.
- FoodChain ID verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag ermittelt wurden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich oder sie waren der FoodChain ID bereits ohne Bruch der Geheimhaltungspflicht von Dritten bekannt gegeben worden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, soweit eine Vertragspartei bzw. ein Beteiligter gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, Informationen zu offenbaren, sofern eine solche Pflicht vor Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt wird.
Planegg, Juli 2022
FOODCHAIN ID TESTING GmbH
Fraunhoferstr. 11B
82152 Planegg
Deutschland
Tel. +49 89 7208046-30
Info-muc@foodchainid.com
www.foodchainid.com
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