Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die Pollen von GVO-Pflanzen enthalten, dürfen innerhalb der EU nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn der betroffene GVO in der EU als Lebensmittel zugelassen ist.
Produkte mit Pollen nicht EU-zugelassener GVOs, unterliegen der Null-Toleranz und sind nicht verkehrsfähig.
FoodChain ID Testing bietet Ihnen:
- Allgemeines GVO Screening zur Überprüfung, ob grundsätzlich GV-Pollen in der Probe vorhanden sind.
- GVO Identifikation zur Überprüfung, welche EU-zugelassenen oder nicht zugelassenen GV-Pollen in der Probe enthalten sind.
Zusätzliche Informationen sowie Preise erhalten Sie telefonisch bei unserem Kundenservice unter +49 (821) 74776–35 oder per eMail unter info@genetic-id.de .
Link: Urteil des EuGh vom 6. September 2011 in der Rechtssache C‑442/09